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   VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 8 K 2452/14   

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VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 8 K 2452/14 (https://dejure.org/2015,80197)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.03.2015 - 8 K 2452/14 (https://dejure.org/2015,80197)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. März 2015 - 8 K 2452/14 (https://dejure.org/2015,80197)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 8 K 2452/14
    Dass ihr vorliegend abweichend von dem vorgenannten Erfordernis ein Status als Familienangehöriger deswegen zukommen könnte, da sie ihre beiden minderjährigen spanischen Kinder begleitet und sie finanziell versorgt, dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 6.3.2008 - 3 Bs 2810/07 -, Rn. 13, unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 19.10.2004 -C-200/02- (Rechtssache Chen), Rn. 28, 45 (beide juris), ist bereits deswegen nicht anzunehmen, da sie am 7. Januar 2014 beim Jobcenter Arbeit für C. einen Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gestellt und damit zu erkennen gegeben hat, dass sie den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht selbst sicherstellen kann.
  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 9/10

    Anwendbarkeit des FreizügG/EU bei Täuschungshandlung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.03.2015 - 8 K 2452/14
    vgl. hierzu auch VG Darmstadt, Urt. v. 3.3.2011 - 5 K 9/10.DA -, Rn. 30 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2016 - 8 K 959/16

    Freizügigkeitsgesetz; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung; Unionsbürger;

    Die Frage, ob ein Verwandter eines Unionsbürgers - wie der Kläger als Vater einer Tochter niederländischer Staatsangehörigkeit - allgemein in den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU fällt, bejaht die Kammer in Anknüpfung an ihre jüngst geänderte Rechtsprechungslinie, vgl. Urteil vom 12. Mai 2016 - 8 K 5111/14 -, und damit unter Abwendung von ihrer bisherigen, jedenfalls für den Fall, dass der Verwandte in gerader aufsteigender Linie - wie hier - keine Unterhaltsleistungen an den etwaig nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 4 Satz 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger gewährt bzw. gewähren kann, engeren Rechtsprechung, vgl. noch Urteil vom 27. März 2015 - 8 K 2452/14 -.
  • VG Gelsenkirchen, 14.02.2019 - 8 K 3994/16

    Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Freizügigkeitsrecht;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34/16 -, BVerwGE 160, 147-156, juris, Rn. 12 ff., welcher sich die Kammer unter Aufgabe ihrer bisherigen, zwischenzeitlich an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientierten Rechtsprechung, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Mai 2016 - 8 K 5111/14 - Urteil vom 30. Juni 2016 - 8 K 959/16 - juris (wirkungslos); Urteil vom 11. Mai 2017 - 8 K 6535/16 - Urteil vom 14. Dezember 2017 - 8 K 134/16 - (wirkungslos), jeweils noch im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 - juris m.w.N.; vgl. zuvor noch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. März 2015 - 8 K 2452/14 -, anschließt, vgl. bereits VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 8 L 1963/18 - (n.v.), fallen bei den in § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU benannten Personen der Anwendungsbereich des FreizügG/EU nach dessen § 1 und das Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 FreizügG/EU zusammen.
  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2016 - 8 K 5111/14
    Die Frage, ob ein Verwandter eines Unionsbürgers - wie der Kläger als Vater eines Sohnes polnischer Staatsangehörigkeit - allgemein in den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU fällt, bejaht die Kammer unter ausdrücklicher Aufgabe ihrer bisherigen, jedenfalls für den Fall engeren Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 27. März 2015 - 8 K 2452/14 -, dass der Verwandte in gerader aufsteigender Linie keine Unterhaltsleistungen an den etwaig nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 4 Satz 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger gewährt bzw. gewähren kann.
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